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title: "Unterammergau II"
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Unterammergau II
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- Gebiet

Wildschutzgebiet im Naturpark Ammergauer Alpen

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Betreten des Gebietes ist auf Gesamte Fläche des Gebietes von 01. Dez. bis 15. April verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

 Schneeaktivitäten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

 Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Freitag, 1. Dezember 2000 00:00 bis zum Samstag, 15. April 2000 00:00

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Kontakt

**Naturpark Ammergauer Alpen**

Dorfstr. 3

82487 Oberammergau - Garmisch-Partenkirchen