• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Rauchen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Reiten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Toilettengang verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pilze sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Radfahren erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Kraftfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes