• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet Ammergebirge ist ein Gebirgsstock der nördlichen Kalkalpen, der in den Landkreisen Garmisch- Partenkirchen und Ostallgäu liegt und Heimat vieler typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften des bayerischen Alpengebiets ist. Namensgebend ist der in der Mitte des Gebirgstocks entspringende Fluss Ammer. Das Naturschutzgebiet ist mit 288 qm² das größte, nicht-maritime, Naturschutzgebiet Deutschlands und steht seit 1986 unter Schutz. Teile des Naturschutzgebietes liegen im Naturpark Ammergauer Alpen. Außerdem ist das Naturschutzgebiet auch als FFH- und Vogelschutzgebiet geschützt. Das Naturschutzgebiet enthält eines der größten geschlossenen Bergmischwald-Vorkommen Deutschlands. Arten, die naturnahe Wälder bevorzugen, wie z. B. Spechte fühlen sich in diesem Naturschutzgebiet besonders wohl. Auch Birk- und Auerwild oder Gämsen sind im Schutzgebiet zuhause. Wer artenreiche alpine Matten liebt findet entlang der Südhänge im Graswangtal sehr schöne Rostseggenrasen mit eindrücklichen Pflanzen wie den Allermannsharnisch oder dem geschützten Brand-Knabenkraut.

Luftsport (Starten und Landen) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Hunde an der Leine erlaubt in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Klettern erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Felsen mit Horsten oder (Brut)Höhlen zu besteigen ist verboten

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes