• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Im Naturschutzgebiet Ammerschlucht an der Echelsbacher Brücke durchschneidet die Ammer - einer der wenigen noch intakten Wildflüsse im nördlichen Voralpenland - in einer tiefen Schlucht die gesamte Schichtenfolge der Molasse. Die Molasse besteht aus hartem, oft rötlich gefärbten Sandstein- oder Nagelfluhfelsen und leicht verwitternden Mergel- und Tonschichten. Aufgrund der Wildflussdynamik untergräbt die Ammer auf der einen Talseite die Steilhänge, sodass dort immer wieder Rutschungen abgehen. Auf der anderen Seite bilden sich Kiesbänke, die bei einem Hochwasser dann auch wieder gänzlich umgegraben werden.

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pilze sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes