• Gebiet
Die Höhle "Angerlloch" ist für verschiedene Fledermausarten ein überregional bedeutendes Winterquartier. Zum Schutz und zur Erhaltung der Überwinterungsquartiere der Fledermäuse darf das Angerlloch daher während der Überwinterungszeiten der Fledermäuse nicht betreten werden.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Sonntag, 1. Oktober 2000 00:00 bis zum Sonntag, 30. April 2000 00:00