Kletteraktivitäten gefährden die Nester und die Brut der hier lebenden Felsenbrüter. Daher ist die Bärenhöhle gemäß § 44 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Schutz der Vogelbrut vom 1. Januar bis 31. Juli gesperrt.
Klettern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Samstag, 1. Januar 2000 00:00 bis zum Montag, 31. Juli 2000 00:00
