Eines dieser Gebiete ist das Naturschutzgebiet „Bichlbauernfilz mit Schwaigsee“. Der regional bekannte Schwaigsee vereint dabei zwei Funktionen. Zum einen ist er bereits lange als Badeweiher etabliert, an dessen Ostufer gerne heiße Sommertage und laue Sommerabende verbracht werden. Zum anderen stellt der Moorsee einen bedeutenden Lebensraum für eine spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt dar. Zusammen mit den angrenzenden Nass- und Streuwiesen sowie dem südlich liegenden, mit einem lichten Spirken-Moorwald bestockten Hochmoorkörper (Bichlbauernfilz) wurde das Gebiet 1983 unter Naturschutz gestellt. Zum Schutz des empfindlichen Naturraums ist das Baden im See nur im gekennzeichneten Badebereich zulässig und darf das Schutzgebiet nur auf den offiziellen Straßen und Wegen betreten werden.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Betreten des Gebietes erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Lagern und Biwakieren erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
