• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet Ettaler Weidmoos ist durch die Verlandung eines hier gelegenen Schmelzwassersees nach der letzten Eiszeit entstanden. Das Kalkflachmoor mit Übergangskomplexen und kleinen Hochmoorinseln ist vor allem wegen seiner Wasserverhältnisse eine Besonderheit unter den bayerischen Mooren und daher als Naturschutzgebiet geschützt. An den Quelltrichtern der kleinen Ammerquellen sind Moor- und Auestandorte eng verzahnt. Beide Lebensräume sind sehr trittempfindlich. Die Feuchtwiesen sind auf eine regelmäßige Mahd angewiesen, ansonsten würden hier Feuchtwälder bzw. große Schilfbestände entstehen, die deutlich artenärmer wären.

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Reiten erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes