Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
except snow vehicles
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Donnerstag, 1. Juni 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00
Wasserfahrzeuge mit Elektromotor zulässig
Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Betreten des Gebietes erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze