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Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

except snow vehicles

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Donnerstag, 1. Juni 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00

Wasserfahrzeuge mit Elektromotor zulässig

Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Betreten des Gebietes erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze