• Gebiet
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Freitag, 1. Dezember 2000 00:00 bis zum Sonntag, 30. April 2000 00:00