• Gebiet
Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer im Fütterungsbereich des GJR Krün-Ost während der Notzeit, wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch das Betretungsverbot soll das Wild an der Fütterung und den umliegenden Einständen vor Störungen geschützt werden. Schäl- und Verbissschäden sollen dadurch verhindert, zumindest aber reduziert werden.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Freitag, 15. Dezember 2000 00:00 bis zum Samstag, 15. April 2000 00:00