• Gebiet
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Mittwoch, 15. November 2000 00:00 bis zum Samstag, 15. April 2000 00:00