Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
ausgenommen auf Fl.Nr. 2001/1 mit vorheriger Genehmigung der Stadt Schongau
Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
ausgenommen auf Fl.Nr. 2001/1 mit vorheriger Genehmigung der Stadt Schongau
Kraftfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Angeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Luftsport (Starten und Landen) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes