• Gebiet

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

ausgenommen auf Fl.Nr. 2001/1 mit vorheriger Genehmigung der Stadt Schongau

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

ausgenommen auf Fl.Nr. 2001/1 mit vorheriger Genehmigung der Stadt Schongau

Kraftfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Angeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Luftsport (Starten und Landen) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes