Abgesehen von der vielfältigen Moorvegetation zeichnet es sich durch mäandrierende, naturbelassene Fließgewässer und wertvolle Quellaustritte aus. In den verschiedenen Moortypen, Gewässern und traditionell genutzten Streuwiesen kommen viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten vor. Dazu zählen Libellen, wie die die Helm-Azurjungfer, Schmetterlinge, wie der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, und Pflanzen wie der Rundblättrige Sonnentau und der Fieberklee. Ein zentrales Ziel des Naturschutzes ist es, diese besonderen Lebensräume zu sichern und Störungen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist das Betreten des Gebiets nur auf offiziellen Straßen und Wegen zulässig.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Skilanglauf erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Reiten erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Hunde an der Leine erlaubt in Gesamte Fläche des Gebietes
Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes