• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Hunde an der Leine erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Mittwoch, 1. März 2000 00:00 bis zum Montag, 31. Juli 2000 00:00

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pilze sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Rauchen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Reiten erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Radfahren erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes