• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Naturschutzgebiet Karwendel“ liegt als größtes Schutzgebiet (543 km²) im Zentrum des Naturparks Karwendel. Der Naturraum umfasst mehrere bekannte Täler, wie das Karwendel- oder Rißtal mit Nebentälern (Vomperloch, Halltal etc.) Das Gebiet wird in den Tallagen von einem großen Waldreichtum geprägt, an den steileren Bergflanken dominieren Schutt- und Latschenfelder. Zudem bilden unberührte Nebentäler mit ungestörter Bachdynamik, Klammen und Wasserfällen abschnittsweise enge Schluchten mit Schluchtwäldern.

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

The prohibition concerns the plant species listed in the Habitats-Directive.

Pilze sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

The prohibition concerns the species of fungi mentioned in the Habitats-Directive

Radfahren erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Samstag, 1. April 2000 00:00 bis zum Dienstag, 31. Oktober 2000 00:00

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Authorization Required

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Hunde an der Leine erlaubt in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes