Das 1.093 Hektar große Naturschutzgebiet bietet aufgrund seiner Geologie und der hydrologischen Verhältnisse eine herausragende Vielfalt an Gewässern mit Verlandungszonen, ausgedehnten Mooren, naturnahen Wäldern und blumenreichen Magerrasen. Es ist Wuchsort zahlreicher seltener Pflanzengesellschaften und Lebensraum vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Reiten erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Mittwoch, 1. März 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00
Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze
Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

