• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet Pulvermoos ist eines der artenreichsten und größten Flachmoorkomplexe Bayerns. In dem Naturschutzgebiet leben zahlreiche Pflanzen- und Tierarten von nationaler Bedeutung für den Artenschutz. So gibt es beispielsweise Vorkommen des gelb blühenden Karlszepters, eine große Population des zarten Wollgrases und weitere Eiszeitrelikte wie die Strauch-Birke. Durch extensive Mahd erhält die heimische Landwirtschaft der Streuwiesen die Vielfalt dieses besonderen Moorkomplexes.

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Abfall entsorgen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Radfahren erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes