• Gebiet
Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet.

Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig.

Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde

Betreten abseits der Wege verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Montag, 1. Mai 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00

Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Montag, 1. Mai 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00 Von 17:30:00 bis 09:00:00

Das Befahren ist nur zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr unter der Beachtung der Ammerverordnung erlaubt

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Montag, 16. Oktober 2000 00:00 bis zum Sonntag, 30. April 2000 00:00