• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Reiten erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Es wird verboten mehr als einen Handstrauß zu entnehmen. Es ist verboten geschützte Pflanzen zu pflücken.

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes