• Gebiet
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer in den Fütterungsbereichen des Staatsjagdrevieres Mittenwald während der Notzeit wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch die Betretungsverbote soll sichergestellt werden, dass sich das Rotwild während der Überwinterungszeit ungestört im Bereich der Fütterungen und den umliegenden Einständen aufhalten kann. Eine störungsfreie Durchführung der Winterfütterung ist wesentlich um Wildschäden an Waldbeständen zu verhindern, zumindest aber zu reduzieren.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Freitag, 1. Dezember 2000 00:00 bis zum Sonntag, 30. April 2000 00:00