Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Moor- und Drumlinlandschaft zwischen Hohenkasten und Antdorf“ und gehört zu den größten zusammenhängenden Moorlandschaften im bayerischen Alpenvorland. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an gefährdeten Arten. Allein bei den Pflanzen kommen 95 Arten vor, die auf der Roten Liste Bayern stehen. Beispiele hierfür sind die Weiße Seerose, die Rosmarinheide und das Sumpf-Herzblatt. Um diese einzigartigen Lebensräume und ihre Bewohner zu schützen, ist ein behutsamer Umgang mit dem Gebiet unerlässlich, so dass während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober ein generelles Betretungsverbot gilt.
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Samstag, 1. April 2000 00:00 bis zum Dienstag, 31. Oktober 2000 00:00
Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Reiten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Kraftfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
am Ufer der Straußenlacke
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
