• Gebiet
Die Straußenlacke und die sie umgebenden Moore sind ein außergewöhnliches Beispiel für eine nacheiszeitliche Landschaft. Der See mit seinen Verlandungszonen zeichnet sich durch eine reiche Schwimmblattvegetation aus, während sich auf den angrenzenden Flächen empfindliche Schwingrasen finden. Naturbelassene Hoch- und Übergangsmoorbereiche sind in diesem Gebiet eng mit extensiv bewirtschafteten, artenreichen Streuwiesen verzahnt.

Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Moor- und Drumlinlandschaft zwischen Hohenkasten und Antdorf“ und gehört zu den größten zusammenhängenden Moorlandschaften im bayerischen Alpenvorland. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an gefährdeten Arten. Allein bei den Pflanzen kommen 95 Arten vor, die auf der Roten Liste Bayern stehen. Beispiele hierfür sind die Weiße Seerose, die Rosmarinheide und das Sumpf-Herzblatt. Um diese einzigartigen Lebensräume und ihre Bewohner zu schützen, ist ein behutsamer Umgang mit dem Gebiet unerlässlich, so dass während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober ein generelles Betretungsverbot gilt.

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Samstag, 1. April 2000 00:00 bis zum Dienstag, 31. Oktober 2000 00:00

Motorisierte Wasserfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Bäume fällen oder verletzen verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Reiten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lagern und Biwakieren verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

am Ufer der Straußenlacke

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes