Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Betreten des Gebietes erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Mittwoch, 1. März 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00
Das Betreten des Naturschutzgebietes ist in den in den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und 1 : 5000 dargestellten Bereichen vom 1. März bis 15. Oktober nur auf markierten Wegen erlaubt.
Radfahren erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Radfahren ist nur auf befestigten und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wegen erlaubt.
Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Ausgenommen ist die Aneignung von Beere, Pilzen, Nüssen und nicht gesetzlich geschützter Tee- und Heilkräuter in ortsüblichen Umfang für den eigenen Bedarf. Hierbei ist das Wegegebot zu beachten.
Hunde an der Leine erlaubt in Gesamte Fläche des Gebietes
Angeleinte Hunde auf Wegen erlaubt.
Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Luftsport (Starten und Landen) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes
Öffnungszeiten