• Gebiet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Baden verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Kraftfahrzeuge erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Betreten des Gebietes erlaubt in Ausgewiesene Wege/Plätze ab dem Mittwoch, 1. März 2000 00:00 bis zum Sonntag, 15. Oktober 2000 00:00

Das Betreten des Naturschutzgebietes ist in den in den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und 1 : 5000 dargestellten Bereichen vom 1. März bis 15. Oktober nur auf markierten Wegen erlaubt.

Radfahren erlaubt in Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Radfahren ist nur auf befestigten und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wegen erlaubt.

Pflanzen sammeln verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Ausgenommen ist die Aneignung von Beere, Pilzen, Nüssen und nicht gesetzlich geschützter Tee- und Heilkräuter in ortsüblichen Umfang für den eigenen Bedarf. Hierbei ist das Wegegebot zu beachten.

Hunde an der Leine erlaubt in Gesamte Fläche des Gebietes

Angeleinte Hunde auf Wegen erlaubt.

Feuer verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Drohnen und Flugmodelle verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Luftsport (Starten und Landen) verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Zelten verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Wassersport verboten in Gesamte Fläche des Gebietes

Öffnungszeiten