• Gebiet
Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Fernwöhr gilt zwischen 01.12. und 30.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.

Betreten des Gebietes verboten in Gesamte Fläche des Gebietes ab dem Freitag, 1. Dezember 2000 00:00 bis zum Sonntag, 30. April 2000 00:00